updated:  2025 12. June
published:  2025 12. June

Gebühren, Kosten, Umsatzsteuer - Brandenburg

Gebühren und Kosten für Gutachten, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und Bodenrichtwertauskünfte.

Gebührenpflicht

Zur Zahlung von Gebühren sind die in §8 Abs. 1 GebGBbg 1 genannten juristischen Personen und Stiftungen verpflichtet (↗§3 BbgGAGebO) 2.


  1. GebGBbg: Gebührengesetz für das Land Brandenburg ↩︎

  2. BbgGABebO: Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung ↩︎

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