| updated: | 2025 16. December |
| published: | 2025 12. June |
Gebühren, Kosten, Umsatzsteuer - Brandenburg
Gebühren und Kosten für Gutachten, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und Bodenrichtwertauskünfte.Entschädigung ehrenamtlicher Gutachter
Die Höhe der Entschädigung ist in der RL Entschädigung GA 1 auf Grundlage des §20 BbgGAV 2 geregelt. Nachfolgend ein Auszug aus Punkt 3.1 - Leistungsentschädigung für jede Stunde:
- a) 62,50 Euro bei Tätigkeiten nach § 17 Satz 1 BbgGAV,
- b) 37,50 Euro bei Tätigkeiten nach § 17 Satz 3 BbgGAV,
- c) 75 Euro bei der Vertretung der oder des Vorsitzenden nach § 7 Nummern 1 und 6 BbgGAV,
- d) 75 Euro bei der Übernahme von Tätigkeiten der Geschäftsstelle nach § 16 Absatz 3 Nummern 3 bis 5 BbgGAV im Auftrag der oder des Vorsitzenden,
- e) 37,50 bis 75 Euro bei sonstigen Tätigkeiten.
Gebührenpflicht
Zur Zahlung von Gebühren sind die in §8 Abs. 1 GebGBbg 3 genannten juristischen Personen und Stiftungen verpflichtet (↗§3 BbgGAGebO) 4.
Links
Weiterführende Link’s zu Rechtsgrundlagen sind:
MIK - Ministerium des Innern und für Kommunales - Referat 13
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg
-
RL Entschädigung GA: Richtlinie für die Entschädigung der Gutachter der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg ↩︎
-
BbgGAV: Brandenburgische Gutachterausschussverordnung ↩︎
-
GebGBbg: Gebührengesetz für das Land Brandenburg ↩︎
-
BbgGABebO: Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung ↩︎