updated:  2025 16. December
published:  2025 12. June

Gebühren, Kosten, Umsatzsteuer - Brandenburg

Gebühren und Kosten für Gutachten, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und Bodenrichtwertauskünfte.

Entschädigung ehrenamtlicher Gutachter

Die Höhe der Entschädigung ist in der RL Entschädigung GA 1 auf Grundlage des §20 BbgGAV 2 geregelt. Nachfolgend ein Auszug aus Punkt 3.1 - Leistungsentschädigung für jede Stunde:

  • a) 62,50 Euro bei Tätigkeiten nach § 17 Satz 1 BbgGAV,
  • b) 37,50 Euro bei Tätigkeiten nach § 17 Satz 3 BbgGAV,
  • c) 75 Euro bei der Vertretung der oder des Vorsitzenden nach § 7 Nummern 1 und 6 BbgGAV,
  • d) 75 Euro bei der Übernahme von Tätigkeiten der Geschäftsstelle nach § 16 Absatz 3 Nummern 3 bis 5 BbgGAV im Auftrag der oder des Vorsitzenden,
  • e) 37,50 bis 75 Euro bei sonstigen Tätigkeiten.

Gebührenpflicht

Zur Zahlung von Gebühren sind die in §8 Abs. 1 GebGBbg 3 genannten juristischen Personen und Stiftungen verpflichtet (↗§3 BbgGAGebO) 4.

Weiterführende Link’s zu Rechtsgrundlagen sind:

MIK - Ministerium des Innern und für Kommunales - Referat 13
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg


  1. RL Entschädigung GA: Richtlinie für die Entschädigung der Gutachter der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg ↩︎

  2. BbgGAV: Brandenburgische Gutachterausschussverordnung ↩︎

  3. GebGBbg: Gebührengesetz für das Land Brandenburg ↩︎

  4. BbgGABebO: Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung ↩︎

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