| updated: | 2026 20. March |
| published: | 2025 12. June |
Gebühren, Kosten, Umsatzsteuer - Brandenburg
Gebühren und Kosten für Gutachten, Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und Bodenrichtwertauskünfte.Entschädigung ehrenamtlicher Gutachter
Die Höhe der Entschädigung ist in der RL Entschädigung GA 1 auf Grundlage des §20 BbgGAV 2 geregelt. Nachfolgend ein Auszug aus Punkt 3.1 - Leistungsentschädigung für jede Stunde:
- a) 62,50 Euro bei Tätigkeiten nach § 17 Satz 1 BbgGAV,
- b) 37,50 Euro bei Tätigkeiten nach § 17 Satz 3 BbgGAV,
- c) 75 Euro bei der Vertretung der oder des Vorsitzenden nach § 7 Nummern 1 und 6 BbgGAV,
- d) 75 Euro bei der Übernahme von Tätigkeiten der Geschäftsstelle nach § 16 Absatz 3 Nummern 3 bis 5 BbgGAV im Auftrag der oder des Vorsitzenden,
- e) 37,50 bis 75 Euro bei sonstigen Tätigkeiten.
Gebührenpflicht
Zur Zahlung von Gebühren sind die in §8 Abs. 1 GebGBbg 3 genannten juristischen Personen und Stiftungen verpflichtet (↗§3 BbgGAGebO) 4. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang das Finanzamt eine unselbständige Landesbehörde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Das FA ist keine juristische Person. Damit fällt das FA unter §8 Abs. 1 Nr. 2 GebGBbg (…das Land Brandenburg) und ist gebührenpflichtig.
Besondere BRW
Für besondere Bodenrichtwerte bei städtbaulichen Sanierungsmaßnahmen werden Gebühren für den Anfangswert sowie dessen jährliche Fortschreibung erhoben. Werden Endwerte ermittelt, werden neue Gebühren berechnet und das gesamte Verfahren aufgehoben.
Links
Weiterführende Link’s zu Rechtsgrundlagen sind:
MIK - Ministerium des Innern und für Kommunales - Referat 13
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Land Brandenburg
-
RL Entschädigung GA: Richtlinie für die Entschädigung der Gutachter der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg ↩︎
-
BbgGAV: Brandenburgische Gutachterausschussverordnung ↩︎
-
GebGBbg: Gebührengesetz für das Land Brandenburg ↩︎
-
BbgGABebO: Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung ↩︎