updated: | 2025 06. May |
published: | 2024 24. January |
WEG
WohnungseigentumsgesetzBelegeinsicht
Ein Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen §18 Abs. 4 WEG und auch Kopien erstellen. Nach einem Urteil vom 28.11.2024 des LG Frankfurt am Main (2-13 S 27/24) impliziert es jedoch nicht die Erstellung und Versendung per Post oder E-Mail durch einen Dritten (z.B. dem Verwalter). Dem Verwaltungsunternehmen bleibt es unbenommen dies, ggf. entgeltlich, zu erledigen.
Zustimmungserfordernis beim Verkauf einer Wohnung
Nach einem Urteil des BGH v. 21.07.2023 (V ZR 90/22 ) besteht die Pflicht zur Zustimmung einer Eigentumsübertragung (Verkauf einer Wohnung) bei der Eigentümergemeinschaft und nicht beim Verwalter (vgl. §9b Abs. 1 WEG v. 01.12.2020). Die überkommene Rechtslage wurde durch die Novellierung des WEG’s dahin angepaßt, dass die Eigentümergemeinschaft die Aufgaben und die Befugnisse der Verwaltung übernimmt (vgl. §18 Abs. 1 WEG ) und es einer Zustimmung des Verwalters nicht mehr bedarf.